Diese Grafik verrät den fatalen Fehler im Konzeptvergabe-Verfahren der Stadt Minden
Werkzeuge sind eine tolle Sache. Aber sie müssen richtig eingesetzt werden. Sonst richten sie mehr Schaden an als sie nutzen.
Wer einen Hammer einsetzt, weil er ein Loch für einen Dübel in der Wand braucht, erreicht schlimmstenfalls das Gegenteil dessen, was er ursprünglich bezwecken wollte: eine zertrümmerte Wand.
Ein gutes Werkzeug falsch eingesetzt konterkariert alles, wofür das Werkzeug eigentlich steht.
So geht’s auch beim Konzeptvergabe-Verfahren. Eigentlich ein tolles Werkzeug – wenn es klug und umsichtig eingesetzt wird. Dann verhilft es Städten zu einer besseren städtebaulichen Entwicklung von Quartieren. Mehr darüber erfährt man zum Beispiel hier.
Wenn man das Werkzeug Konzeptvergabe allerdings falsch einsetzt, kann es schnell zum Bumerang werden. Dann können sinnlose Millionengräber die Folge sein, für die am Ende die Bürger zur Kasse gebeten werden. Genau das also, was man eigentlich vermeiden wollte.
Der Kriterienkatalog zum Konzeptvergabe-Verfahren der Stadt Minden am Rampenloch, den Sie hier in Original-Abbildung finden, ist genau so ein falsch eingesetztes Werkzeug.
Denn „Umsetzbarkeit und Plausibilität“ eines Konzepts sind darin nicht etwa unabdingbare Grundvoraussetzung, um für eine qualitative Bewertung überhaupt in Frage zu kommen. Sondern netter nice-to-have-Faktor: mit lediglich zwanzig von hundert Prozentpunkten gewichtet – als schwächstes aller entscheidungsrelevanten Kriterien.
Fatal! Denn der Vergleich zweier musterhafter Beispiel-Konzepte in der Grafik zeigt: Im Zweifelsfall kann ein unplausibles und nicht umsetzbares Konzept, das mit viel Geld ausgestattet ist, gewinnen gegen ein vollkommen plausibles und umsetzbares Konzept, das weniger Geld im Rücken hat.
Dumm und reich gewinnt auf diese Weise gegen klug und nützlich. Haarsträubend!
Deshalb gehört der Kriterienkatalog der Stadt Minden für das Konzeptvergabe-Verfahren am Rampenloch rundum grundsaniert.
Wie das Werkzeug Konzeptvergabe richtig eingesetzt wird, haben wir hier mal aufbereitet. Und bei der Gelegenheit gleich noch ein paar weitere grobe Patzer im Kriterienkatalog ausgebessert.
Ergebnis: der offizielle Gegenvorschlag der Quartierplaner, den wir Stadtverwaltung und Stadtverordneten hiermit höflichst zum Beschluss empfehlen.
Die zwei Beispiele der Grafik im Vergleich
Angenommen, jemand entwickelt (rechtes Modell in der Grafik) ein Konzept für das Rampenloch-Areal, das
1. vollkommen plausibel und umsetzbar ist (also volle Punktzahl, das macht 20 von 20 möglichen Prozentpunkten),
2. außerdem städtebaulich und architektonisch herausragend gearbeitet ist (ebenfalls volle Punktzahl, also 25 Prozentpunkte),
3. aber dem Handlungskonzept Wohnen nicht hundertprozentig entspricht (abgestufte Punktzahl, nur 20 statt 25),
4. beim Preis deutlich weniger zu bieten hat, weil es vielleicht ein Genossenschaftsmodell oder ähnliches ist (deshalb nur 10 Prozentpunkte von 30).
Dann passiert Folgendes: Das plausible und umsetzbare Konzept mit 75 Prozentpunkten unterliegt einem unplausiblen, nicht umsetzbaren Konzept, das auf 80 Punkte kommt, weil es bei Geld, Architektur und HK Wohnen voll punktet (linkes Modell in der Grafik).
Dumm und reich gewinnt gegen klug und nützlich. Grafik zum Vergrößern anklicken.
Empfehlenswerte Hintergrund-Lektüre – insbesondere für Stadtplaner, Ratsmitglieder und Bau-Fachausschüsse, die gerne genauso gut informiert sein wollen, wie ihre Bürger es sind.
Zwanzigseitiger Leitfaden „Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität“.
Herausgegeben von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städtetag.
Hier geht’s zur Seite mit dem kostenlosen Download des Leitfadens als PDF-Datei.
Wie würden Mindens Stadtplaner in dieser Situation reagieren?
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Um Gottes Willen, holen Sie sich professionelle Hilfe!
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