Um Gottes Willen, holen Sie sich professionelle Hilfe!
Kommentar zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Minden am 21. November 2019 und zum Bericht über die Sitzung im Mindener Tageblatt vom 23. November 2019.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist eines der wichtigsten Gremien in jeder Stadt. Hier geht’s nicht um gefühlvolles Philosophieren, hier geht’s um klare Fakten, um nüchterne Zahlen. Hier sitzen die klügsten Köpfe der Fraktionen, die Rechenkünstler, die nicht nur das kleine Einmaleins beherrschen, sondern das ganz große.
Wenn ausgerechnet in dieser Runde am 21. November 2019 Sätze fallen, dass es „auf ein paar Prozentpunkte mehr oder weniger nicht ankommt“ und dass man das schon passig machen werde – dann sollte Bürgern Angst und Bange werden um ihre Steuerkasse.
Wenn aber im gleichen Kreise auch noch gesagt wird, dass auf Grundstücken, die minimum 500 Euro pro Quadratmeter allein für Grund und Boden kosten werden und die damit zu den teuersten Grundstücken in ganz Minden gehören – wenn gesagt wird, dass dort „kein Schicki-Micki-Wohnen“ entstehen soll (Zitat Peter Kock, SPD, laut MT vom 23. November 2019), sondern stattdessen bezahlbares Wohnen für Familien oder Studenten, dann mutet das absurd an. Wie soll das gehen bei dem Grundstückspreis? Wie soll sich das rechnen?
Jedem drittklassigen Philosophierclub würde auffallen, dass da was nicht passt: dass auf einem der teuersten Grundstücke der Stadt kein sozialer Wohnungsbau entstehen kann. Aber im Mindener Haupt- und Finanzausschuss fragt niemand nach? Unter den Rechenkünstlern stellt niemand die Frage: „Ist das plausibel, liebe SPD?“
Dass das Areal am Rampenloch mindestens 500 Euro pro Quadratmeter kosten wird, bestätigte Stadtkämmerer Norbert Kresse indirekt während der Sitzung. Auf die Frage, ob es wegen der Haushaltssicherung der Stadt Minden eventuell Probleme mit Aufsichtsbehörden geben könne, falls man das Areal unter Kaufpreis verkaufen würde, antwortete der Kämmerer: „Prinzipiell dürfen wir erstmal unter Wert sowieso nicht verkaufen.“
Edgar Wilkening lebt in Hamburg und Minden an der Weser. Leiter des Instituts für Strategie & Planung.
Nie durch besondere Mathematik-Kenntnisse aufgefallen. Aber 642.500 geteilt durch 1.302 kriegt er dank Taschenrechner problemlos hin.
Schreiben Sie Edgar Wilkening eine E-Mail: ew@strategieundplanung.de
Man muss kein Mathe-Genie sein, um das durchzurechnen: Die Stadt Minden hat die Rampenloch-Grundstücke für exakt 642.500 Euro erworben. Es handelt sich um 1.302 Quadratmeter Grundfläche. Ergibt nach Adam Riese 493,47 Euro pro Quadratmeter. Immer vorausgesetzt, man rechnet die zusätzlich entstandenen Notarkosten und Grunderwerbssteuer sowie die vereinbarten Kosten für Bewirtschaftung und Vermarktung durch die MEW nicht noch hinzu.
Und im Haupt- und Finanzausschuss fällt niemandem auf, dass da etwas durch und durch unplausibel ist? Mehr noch: Genau diese Menschen werden demnächst über die Plausibilität von Konzepten entscheiden, die für das Rampenloch-Areal eingereicht werden?
Wenn ein privater Bauherr so einen Quatsch verzapfen würde, würde man sagen: Um Gottes Willen, holen Sie sich professionelle Hilfe – Sie wirtschaften sich ja um Kopf und Kragen! Im vorliegenden Fall gilt dagegen: wird schon irgendein Dummer bezahlen, den Schaden – im Zweifel der Steuerzahler. Der lässt sich anscheinend eh alles gefallen.
Plausible Alternative: Das Konzeptvergabe-Verfahren für die Grundstücke am Rampenloch und insbesondere der Kriterienkatalog gehören dringend überarbeitet und in die Hände von Leuten, die sich auskennen.
Ein qualifizierter Gegenvorschlag liegt ja längst für jedermann öffentlich einsehbar vor.
Richtige Rechenkünstler und Finanzprofis langweilen sich bei solchem Pipifax-Einmaleins: 642.500 Euro Kaufpreis geteilt durch 1.302 qm Grundfläche für das Areal ergibt 493,47 Euro. Hier finden Sie einen Vergleich mit den ortsüblichen Quadratmeterpreisen.
Immer wieder empfehlenswert als Hintergrundlektüre für Stadtplaner, Ratsmitglieder und Fachausschüsse, die gerne genauso gut informiert sein wollen wie normale Bürger es sind.
Zwanzigseitiger Leitfaden „Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität“.
Herausgegeben von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städtetag.
Hier geht’s zur Seite mit dem kostenlosen Download des Leitfadens als PDF-Datei.
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