Völlig offen – oder völlig Wohnen? Protokoll einer irren 180°-Kehrtwende (inkl. im Handstreich einkassierter demokratischer Beschlüsse)

von | Jan 8, 2020

„Was auf dem Areal des ‚Rampenlochs‘ entstehen soll, ist völlig offen“.

Zitat aus der offiziellen Pressemitteilung der Stadt Minden „Rampenloch: Interessenbekundungsverfahren startet am 6. Januar“, veröffentlicht von der Pressestelle der Stadt Minden am 18. Dezember 2019 auf www.minden.de.

Das sind gute Nachrichten für das historische Areal am Rampenloch. Was dort entstehen soll, ist endlich „völlig offen“, sagt die Stadtverwaltung Minden. Damit ist die unselige Fokussierung auf reine Wohnnutzung endlich vom Tisch. Gut so!

Das sind schlechte Nachrichten für unsere Demokratie. Denn der Weg zu diesem „völlig offen“ führt über die Missachtung demokratisch gefasster Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Februar 2019.

Ja, die Beschlüsse waren inhaltlich falsch! Und der Rat hat mit ihnen bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, die Geschicke der Stadt klug und umsichtig zu leiten – vollkommen richtig!

Aber die Beschlüsse quasi per Handstreich durch die Verwaltung außer Kraft zu setzen und ins Gegenteil zu beugen, beweist mangelndes Demokratieverständnis.

Diejenigen, die das zu verantworten haben, gehören an die politische Kandare genommen. Von einem Rat, der stark, souverän und kompetent genug ist, die wildgewordenen Pferde in der Verwaltung wieder einzufangen und an die kurze Leine zu legen. So, wie es die demokratische Ordnung vorsieht.

Am 13. September 2020 sind Kommunalwahlen. Dann haben die Bürger Gelegenheit, der Verwaltung ein paar neue Chefs zu spendieren: einen neuen, kompetenten Stadtrat, der weiß, wie man Verwaltung steuert.

Damit in Zukunft nicht mehr demokratische Beschlüsse gebeugt werden müssen, um kluge Lösungen für Minden zu ermöglichen. Sondern von vornherein kluge Beschlüsse gefasst werden.

Edgar Wilkening, Leiter des Institut für Strategie & Planung

Edgar Wilkening lebt in Minden an der Weser. Leiter des Instituts für Strategie & Planung.

Schreiben Sie Edgar Wilkening eine E-Mail: ew@strategieundplanung.de

Die Chronologie einer ganz und gar irren 180°-Kehrtwende in sechs Stationen plus Security-Check …

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

Station ​#01 | 02.03.2018

Die unglückselige frühe Festlegung

So klang der Marschbefehl am 2. März 2018, direkt nach dem Zwischenerwerb des Areals durch die Stadt Minden: „Wir wollen hier eine hochwertige Lösung für neues Wohnen in der Altstadt erreichen“, liess sich der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz der Stadt Minden zitieren. Und legte damit sehr, sehr früh die Marschrichtung unmissverständlich fest. 

Zitat Lars Bursian aus Artikel des Mindener Tageblatt vom 2. März 2018

Screenshot/Quelle: Mindener Tageblatt, Bericht „Stadt kauft Grundstücke in der Oberen Altstadt – Bordellbetrieb am Rampenloch fällt weg“ vom 2. März 2018. 

Nur für den Fall, dass irgendjemand den Marschbefehl vom 2. März 2018 nicht mitbekommen hatte, wurde er gleich am Tag darauf, am 3. März 2018 wiederholt. Im exakt gleichen Wortlaut. Klare Ansage, klare Richtung.

Zitat Stadtverwaltung aus Artikel des Mindener Tageblatt vom 3. März 2018

Screenshot/Quelle: Mindener Tageblatt, Bericht „Wird das Rampenloch abgerissen?“ vom 3. März 2018. 

Und nur fürs Protokoll: Die beiden Worte „völlig offen“ waren weder am einen noch am anderen Tag an irgendeiner Stelle zu erkennen.

Achten Sie unbedingt auch auch auf das Wörtchen „hochwertig“ an dieser Stelle. Es wird Ihnen später nie wieder begegnen. Sondern eine ganz und gar erstaunliche Metamorphose durchlaufen: weg vom Beigeschmack des luxuriösen Schickimicki hin zum sozial verträglicheren „Handlungskonzept Wohnen“. Schließlich weiß man als Stadtplaner nie, mit welchem SPD-Apparatschik man später noch mauscheln muss.

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

​Station #02 | 30.10.2018

Die untertänigste Planerfüllung

Das von der Stadt Minden beauftragte Büro WoltersPartner aus Coesfeld präsentierte der Öffentlichkeit am 30. Oktober 2018 Erkenntnisse und Vorschläge für die Entwicklung der Oberen Altstadt. Für den „Lupenraum Rampenloch“, wie die Experten es nannten, hatten sie gleich drei verschiedene Entwürfe mitgebracht.

… verschiedene?

Manch einer musste wohl tatsächlich zur Lupe greifen, um die Unterschiede zwischen „Wohnen“ in Entwurfsvariante 1, „Wohnen“ in Entwurfsvariante 2 und „Wohnen“ in Entwurfsvariante 3 zu erkennen.

Entwurfsvariante 1 von WoltersPartner, Coesfeld für das Rampenloch
Entwurfsvariante 2 von WoltersPartner, Coesfeld für das Rampenloch
Entwurfsvariante 3 von WoltersPartner, Coesfeld für das Rampenloch

Screenshots/Quellenangabe für die drei obigen Bilder: WoltersPartner, Coesfeld, Entwurfs-Varianten 1, 2 und 3 aus „Präsentation Obere Altstadt – Quartier der Vielfalt Bürgerveranstaltung 30.10.2018“ für die Stadt Minden. Alle Rechte an den drei Bildchen bei den Spezialisten, die sich diese genialen Entwurfs-Varianten im Schweiße ihres Angesichts ausgedacht haben: WoltersPartner, Coesfeld.

Zählen wir einfach mal durch: Wie oft kommt das Wort „Wohnen“ am Rampenloch in den drei Entwürfen insgesamt vor?

Und wie oft eines, nur eines der Tausenden weiterer Wörter, die uns der deutsche Wortschatz für die Nutzung von Gebäuden anbietet – zum Beispiel „Atelier“, „Werkstatt“, „Bar“, „Praxis“, „Kleingewerbe“, „Versammlungsort“, „Büro“, „Bühne“ oder was auch immer …

Ich komme auf elf Mal „Wohnen“. Und exakt null-Komma-null Mal irgendein anderes Wort. Von „völlig offen“ kann da nicht mal im Entferntesten die Rede sein. Sondern nur von „völlig Wohnen“.

Die drei Entwürfe verfolgen stramm die von Anfang an festgelegte Marschroute – ohne jeden Millimeter Abweichung. So viel devote Planerfüllung ist einen ordentlichen Honorarscheck der Stadt Minden wert.

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

​Station #03 | 09.11.2018

Die kurstreue Propagandamaschine

Pressemitteilungen sind die Königsklasse offizieller Statements. Man weiß: Die sind durch zig Hände gegangen, jedes Wort nochmal auf die Goldwaage gelegt und alles von den Fachabteilungen gegengezeichnet. In Pressemitteilungen steht kein Stuss, auf Pressemitteilungen ist Verlass.

Was die Pressemitteilung der Stadt Minden vom 9. November 2018 über die Planung für das Rampenloch verlautbart, klingt so: „Der Lupenraum Rampenloch (…) soll vorrangig für Wohnbebauung genutzt werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung der Stadt Minden zum Rampenloch

Screenshot/Quelle: Pressemitteilung der Stadt Minden „Frische Ideen für das ‚Altstadtquartier der Vielfalt'“ vom 09. November 2018, herausgegeben von der Pressestelle der Stadt Minden auf www.minden.de.

Schauen Sie sicherheitshalber nochmal genau hin! Steht da irgendwas von „Kultur“ oder „Gewerbe“ oder „Wirtschaft“ oder „Sportstätte“ oder „Treffpunkt“ oder „Büro“ oder „Werkstätten“ – oder irgendetwas anderes …?

„Völlig offen“ ist nach dieser Mitteilung der Stadt Minden nichts am Rampenloch. Kein Zaudern, kein Zweifeln, keine Fragen – keine weiteren Optionen außer Wohnen.

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

Station ​#04 | 13.02.2019

Die fachausschusselige Empfehlung

Achtung, ab jetzt wird’s amtlich! Mit demokratisch gefassten Beschlüssen und allem Pipapo. Öffentliche Sitzung des Fachausschusses für Bauen, Umwelt und Verkehr am 13. Februar 2019.

Thema unter anderem: das Dokument „Stadt Minden – Städtebaulicher Rahmenplan für das Obere Altstadtquartier ‚Königswall – Kampstraße – Pöttcherstraße'“, erstellt vom Planungsbüro WoltersPartner. Über diesen Plan soll der Ausschuss nunmehr seine klugen Köpfe senken und dann befinden.

Deshalb müssen auch wir kurz reingucken, was drinsteht. Nicht viel Neues zum Rampenloch, so viel kann ich Ihnen schon verraten. Die entscheidenden Wörter beginnen alle mit den vier „völlig offenen“ Buchstaben W, o, h und n.

Ausschnitt 1 Städtebaulicher Rahmenplan für Altstadt Minden
Ausschnitt 2 Städtebaulicher Rahmenplan für Altstadt Minden
Ausschnitt 3 Städtebaulicher Rahmenplan für Altstadt Minden

Screenshot/Quellenangabe für die obigen drei Bilder: „Städtbaulicher Rahmenplan für das Altstadtquartier ‚Königswall – Kampstraße – Pöttcherstraße'“, Seite 38, erstellt durch WoltersPartner, Coesfeld im Auftrag der Stadt Minden. Alle Rechte an den drei Bildchen bzw. Textchen bei den Fachleuten, die diese brillanten Varianten im Schweiße ihres Angesichts entwickelt haben: WoltersPartner, Coesfeld.

Und was machen die klugen Köpfe in all ihrer fachausschusseligen Weisheit? Sie stimmen den Plänen zu: „Wohnen“.  Also weiter auf dem eingeschlagenen Kurs – Marsch, Marsch! Ohne jede Gegenstimme.

Damit geht Wohnen am Rampenloch in die finale politische Runde. Vorher müssen wir aber alle noch schnell durch den Sicherheits-Check …

Ausschnitt B aus Beschluss Fachausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr Minden

Screenshot/Quelle: „Öffentliche Niederschrift Ausschuss für Bauen Umwelt und Verkehr 13.02.2019“, erstellt durch die Stadt Minden.

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

​Checkpoint | 26.02.2019

Security-Check durch unabhängige Dritte

Halt! Stop! Sicherheitskontrolle! Bevor Sie ein vorschnelles Urteil fällen: Die Gefahr von cognitive bias, also Opfer der eigenen Erwartungen und Denkmuster zu werden, besteht stets und ständig. Deshalb ziehen wir, damit wir hier nicht versehentlich ungerecht urteilen, einen unabhängigen Dritten hinzu.

Das Mindener Tageblatt hatte einen ihrer Redakteure in die Sitzung des Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr geschickt. Schauen wir mal, was der in den Beratungen gehört und verstanden hat.

Ausschnitt A Bericht Mindener Tageblatt vom 26.02.2019
Ausschnitt B Bericht Mindener Tageblatt 26.02.1019

Screenshot/Quelle beide Bilder: Artikel im Mindener Tageblatt „Gefängnismauer ist fester Bestandteil in Quartierplanung“ vom 26. Februar 2019.

Aha! Erstens hat unser unabhängiger Dritter ebenfalls „Wohnen“ verstanden. Da lagen wir hier also gar nicht falsch. Und zweitens wurden Diskussionen um die Art des Wohnens geklärt, denn: Die drei Entwurfsvarianten aus Coesfeld können überraschenderweise vermengt werden.

„Wohnen“ aus Entwurfsvariante 1 kann kombiniert werden mit „Wohnen“ aus Entwurfsvariante 2 oder auch „Wohnen“ aus Entwurfsvariante 3, damit dann „Wohnen-Wohnen“ oder „Wohnen-Wohnen“ entstehen kann oder sogar „Wohnen-Wohnen-Wohnen“. Also, wenn da nicht wohnliche Stimmung aufkommt …

Dass er die Worte „Gewerbe“, „Kultur“, „Werkstatt“, „Praxis“ vernommen hätte geschweige denn die Worte „völlig offen“, darüber berichtet der MT-Redakteur nichts. Also haben wir alles richtig verstanden bis jetzt. Security-Check bestanden – vielen Dank dafür dem Mindener Tageblatt.

Noch irgendwelche Zweifel, wes Geistes Kind die versammelten Herrschaften im Ausschuss sind? Mit dieser stramm linientreuen Wohnansage geht’s ab in die finale politische Entscheidungsrunde: die Mindener Stadtverordnetenversammlung.

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

Station ​#05 | 28.02.2019

Die allerhöchsten demokratischen Weihen

Stadtverordnetenversammlung. Das höchste Gremium der Mindener Bürgerschaft. Was hier beschlossen wird, ist unumstößlicher Wille des demokratischen Souveräns. Am 28. Februar 2019 steht der Rahmenplan Obere Altstadt final auf der Agenda. Was hier abgesegnet wird, kommt! Ohne jedes Wenn und Aber, ohne jedes „völlig offen“.

Es darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Mindener Architektin Astrid Engel kurz vor der Sitzung einen Brandbrief an alle Fraktionen versandt hat. In einem leidenschaftlichen Akt bürgerschaftlichen Engagements bringt sie darin zum Ausdruck, dass sie die strikte Fokussierung auf Wohnbebauung am Rampenloch für die dümmste aller denkbaren Möglichkeiten und grundlegend falsch hält – aus vielerlei Gründen. Sie fordert „offener“ an die Neu-Nutzung des Areals heranzugehen. Wird das die eingeschlagene Marschrichtung womöglich ändern?

Mitnichten! Dem Brandbrief ist zu verdanken, dass eine Diskussion im Rat erfolgt. Und der Baubeigeordnete der Stadt Minden muss sich das Zugeständnis abringen lassen, dass die sogenannte „Vorzugsvariante“, also die präferierte Entwurfsvariante 3 von WoltersPartner, noch nicht in Beton gegossen ist, vorausgesetzt – tja …

Ausschnitt A aus Öffentliche Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 28.02.2019 Minden

Screenshot/Quelle: „Öffentliche Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 28.02.2019“, erstellt durch Stadt Minden.

Es können „durchaus auch andere Modelle berücksichtigt werden, wenn sie die richtigen Nutzungen beinhalten.“ Aha! Und welche Nutzungen sind das nochmal schnell? „Völlig offene“ etwa? Sekunde, kurzer Blick in den Rahmenplan …

Ausschnitt 3 Städtebaulicher Rahmenplan für Altstadt Minden

Screenshot/Quellenangabe: „Städtbaulicher Rahmenplan für das Altstadtquartier ‚Königswall – Kampstraße – Pöttcherstraße'“, Seite 38, erstellt durch WoltersPartner, Coesfeld im Auftrag der Stadt Minden.

„Nutzungsschwerpunkt Wohnen.“ Es können also durchaus auch andere Modelle als Wohnen berücksichtigt werden, wenn sie den Nutzungsschwerpunkt Wohnen beinhalten …

Irgendwie dreht sich hier alles im Kreis. Irgendwie dreht sich hier alles um Wohnen. Um nichts anderes. Nichts ist hier offen. Nicht mal ein bisschen. Und erst recht nicht „völlig offen“.

Und genau so winkt die Stadtverordnetenversammlung, dieses höchste Gremium der Mindener Bürgerschaft, das auch durch. Mit überwältigenden 45 Ja-Stimmen bei gerade mal einer Gegenstimme, zwei Enthaltungen und keiner einzigen Stimme, die von „völlig offen“ spricht.

Ausschnitt B aus Öffentliche Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 28.02.2019 Minden

Screenshot/Quelle: „Öffentliche Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 28.02.2019“, erstellt durch Stadt Minden.

Wohnen gewinnt. Wohnen gewinnt deutlich. Mit satten 94 % aller Stadtverordneten-Stimmen. Noch höhere Zustimmungswerte gab’s wohl nur im Zentralkomitee der SED. Wohnen am Rampenloch, geheiligt werde dein Name. Dein Reich komme. Dein Wille geschehe …

Von „völlig offen“ kann niemand reden. Nicht nach diesem Beschluss. Nicht nach dieser überwältigenden Zustimmung. Denn das würde das höchste Gremium der Mindener Bürgerschaft aushebeln. Käme einem Staatsstreich gleich. Wer, der halbwegs alle demokratischen Sinne beisammen hat, würde so etwas tun?

Man mache die Rechnung nicht ohne die Stadtverwaltung Minden …

Völlig offen – oder völlig Wohnen?

Station ​#06 | 18.12.2019

Die handstreichartige 180-Grad-Kehrtwende

Achtung, jetzt kommt’s! Leute, vergesst alles, was gestern gesagt und beschlossen wurde – neue Marschrichtung: Kehrtum!

„Was am Rampenloch entstehen soll ist völlig offen“, verlautbart die Pressestelle der Stadt Minden ganz offiziell eine Woche vor Weihnachten, am 18. Dezember 2019.

Bitte was??? Ist da wer kopfüber in die Glühweinkessel des nahen Weihnachtsmarkts geplumpst?

Ausschnitt Pressemitteilung der Stadt Minden vom 18. Dezember 2019 zum Rampenloch

Screenshot/Quelle: Pressemitteilung der Stadt Minden „Interessenbekundungsverfahren für das Rampenloch startet am 6. Januar“ vom 18. Dezember 2019, herausgegeben von der Pressestelle der Stadt Minden auf www.minden.de.

Durch zig Hände gegangen! Jedes Wort auf der Goldwaage! Von den Fachabteilungen freigegeben! Plötzlich ist alles „völlig offen“ am Rampenloch?

Werfen wir kurz aus semantischer Perspektive einen Blick auf die Formulierung. Da ist ausdrücklich die Rede von „völlig offen“. Nicht etwa von „ein bisschen offen“ oder „eventuell offen“. Oder „unter Bedingungen offen“ oder „prinzipiell offen“ oder irgendeiner anderen Art von Einschränkung. Die von den Fachabteilungen offiziell freigegebene Formulierung lautet „völlig offen“. Im Sinne von „100 Prozent offen ohne Einschränkungen“. Gut so, dieser schlagartige Erkenntniszuwachs in den Fachabteilungen.

Aber was wurde aus der sehr, sehr frühen Marschrichtung „neues Wohnen“? Was wurde aus elf Mal „Wohnen“ aus den drei Entwurfsvarianten von WoltersPartner? Was aus der „Wohnbebauung“ der Pressemitteilung? Aus der Empfehlung „Wohnen“ des Fachausschusses? Dem „Schwerpunkt Wohnen“, den der MT-Redakteur vernommen hatte? Was aus dem überwältigenden Sieg des „Nutzungsschwerpunkt Wohnen“ in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019?

Und was hat jetzt überhaupt noch Gültigkeit? Welcher Beschluss des Rates wird als nächstes unterlaufen? Was wird morgen um 180° gedreht? Und warum protestiert kein einziger der betroffenen Stadtverordneten dagegen?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Ja, in der Sache war der unselige Beschluss des Rates von Anfang an falsch. Und es ist gut, wenn er jetzt außer Kraft gesetzt ist. Aber doch bitte nicht im Handstreich durch die Verwaltung!

Es hätte eines neuen, dann besseren Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedurft. Eines Beschlusses, in dem die Mehrheit der Stadtverordneten entscheidet: „War blöd von uns, was wir damals beschlossen haben – sehen wir ein. Deshalb beschliessen wir heute neu: Die künftige Nutzung am Rampenloch ist völlig offen.“ Das wäre der richtige Weg gewesen. Der einzig richtige.

Demokratisch gefasste Beschlüsse, so dämlich sie auch sein mögen, dürfen nur und ausschließlich durch neue, bessere, klügere demokratische Beschlüsse außer Kraft gesetzt werden. Alles andere missachtet jede rechtsstaatliche Ordnung und den Willen des demokratischen Souveräns.

Bis heute hat kein einziger Stadtverordneter dagegen protestiert, dass er von der Verwaltung als lächerlicher Durchwinkewinke-Pappkamerad vorgeführt wird. Allein das ein politisches Armutszeugnis allererster Güte.

Ein solcher Rat hat jede Legitimation verloren, die Bürger seiner Stadt zu vertreten. Er kann nicht mehr regieren – er konnte es vielleicht noch nie – und er will es offenbar auch nicht. Er gehört aufs Altenteil.

Für den neuen Rat der Stadt Minden, der am 13. September 2020 gewählt wird, gilt: Ab jetzt ist alles völlig offen.


 

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