Unterschriftsreif: Die politische Willensbekundung, die die Stadt Minden nicht fertigbrachte

von | Jul 22, 2019

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Gastbeitrag des Instituts für Strategie & Planung

Das Rampenloch geht den Bach runter. Das ist der Beschluss der Stadt Minden. Gefasst in der Stadtverordnetenversammlung am 28. Februar 2019 mit 45 Ja-Stimmen.

Okay – sie haben es damals nicht „den Bach runter“ genannt. Sondern „Städtebaulichen Rahmenplan für das Altstadt Quartier Königswall – Kampstraße – Pöttcherstraße“. Anderer Name, kommt unterm Strich aber aufs Gleiche raus.

Dabei wäre es so einfach gewesen, die Weichen richtig zu stellen. Der allererste und wichtigste Schritt dazu wäre gewesen: eine politische Willensbekundung, das Rampenloch gemäß seiner Historie, seiner Bedeutung und seiner besonderen Möglichkeiten zu entwickeln.

Ein gemeinsames Bekenntnis, das einfach besagt: „Jawohl, wir wissen, was für wertvolles Tafelsilber wir da besitzen – und wir sind uns einig, dass wir es erhalten, bewahren und pflegen wollen.“

Hat aber keiner gemacht. Kein Bürgermeister, keine Fraktion, kein Verwaltungsmensch.

Deshalb habe ich das kurzerhand übernommen. Und diese politische Willensbekundung ausformuliert. Unterschriftsreif. Fix und fertig. Hier als PDF zum Download.

Strategieberater Edgar Wilkening

Edgar Wilkening lebt in Hamburg und Minden an der Weser. Als Strategie-Entwickler und Kommunikations-Experte bundesweit gefragt bei Marken und Unternehmen. Kopf des in Gründung befindlichen Instituts für Strategie & Planung.

E-Mail: ew@strategieundplanung.de

Hat keiner fertiggebracht in Minden. Hab ich das eben übernommen. Fix und fertig ausformuliert. Unterschriftsreif.

Ob Minden sich dieses Dokument zu eigen machen und abzeichnen wird? Ich stelle es gerne kostenlos zur Verfügung – glaube aber nicht wirklich daran.

Stattdessen werden sie demnächst lieber wieder Flyerchen und Werbeheftchen als teuren Reklamemüll in Auftrag geben, um auf ihre Stadt „aufmerksam zu machen“ – statt die wahren Stellhebel für Aufmerksamkeit zu bedienen.

Viel entscheidender ist ohnehin: Diese Willensbekundung hat zwar das Rampenloch zum Thema. Doch im Grunde ist sie (entsprechend angepasst) überall anwendbar.

Nahezu allgemeingültig: nutzbar als erster und entscheidender Schritt für jeden besonderen, erzählenswerten, entwicklungsfähigen Ort. Nicht nur in Minden. Sondern für jeden bedeutsamen Ort, in jeder Stadt, im ganzen Land.

Und darin liegt die tatsächliche Dimension: Man kann lernen von Minden und seinem Rampenloch.

Das Dokument „Politische Willensbekundung der Stadt Minden zum Rampenloch-Areal“ als PDF-Datei hier zum Download (Dateigröße: circa 480 kB; 5 Seiten DIN A4).

Diese Willensbekundung ist universell – anwendbar für jeden besonderen Ort, überall in Deutschland, für alle Städte und Gemeinden.

Kommunen und Gemeinden können lernen, welche historischen, unsinnigen und kostspieligen Fehler vermeidbar sind. Können beobachten, wie man gerade nicht mit seinem Tafelsilber umgehen darf.

Welche Kardinalfehler man dringend unterlassen muss, um für die eigenen besonderen Orte die Chance zu erhalten, umsichtig, klug und zeitgemäß entwickelt zu werden – zu Attraktionspunkten, die im Wettbewerb der Städte Strahlkraft für die eigene Kommune entfalten.

Minden wird dann mit einem weiteren „Plus“ weniger dastehen. Und stattdessen noch mehr Geld in Reklame stecken, auf die noch mehr Werbe-„Plusse“ raufgedruckt werden.

Man wusste es eben nicht besser. Und womöglich wollte man es auch gar nicht besser wissen.

Aber Bürger und Unternehmen, die in dieser Stadt Steuern zahlen, sollten es nicht länger dulden, dass ihr Geld und Tafelsilber zum Fenster rausgeschmissen wird. Das ist Ressourcen-Vergeudung allerschwersten Grades.

Bei der nächsten Kommunalwahl gehören mindestens 45 neue Leute in den Stadtrat, die sich nicht als „Bach runter“-Bubis vorführen lassen.

PRAXIS-TIPPS

So setzen Sie das Instrument „Politische Willensbekundung“ in Ihrer Gemeinde richtig ein

Für welche Zwecke geeignet?


Die politische Willensbekundung ist das richtige Instrument, um die Basis für eine gemeinsame Anstrengung zu schaffen bzw. ein gemeinsames Grundverständnis einer Sache. Entsprechend können die Themen aus allen kommunalen Bereichen stammen: vom Bewahren besonderer Orte über Bildung und Verkehr bis hin zu Wirtschaft, Sport, Kultur.

Worauf beim Verfassen achten?


Entscheidend ist stets, die grundlegenden Aussagen parteiübergreifend zu formulieren. Die politische Willensbekundung darf nicht als Mittel der Parteiprofilierung missbraucht werden. Sondern soll möglichst breite Zustimmung herstellen – gerade über Parteigrenzen hinweg. Erst dann kann sie ihre größtmögliche Wirkung entfalten.

Wie die Ziele beschreiben?


Formulieren Sie die Ziele möglichst klar, aber eher umschreibend. Definieren Sie eher Eigenschaften, die gewünscht sind („Soll ein lebendiger Ort werden …“) statt konkreter Ausprägungen („Soll ein vierstöckiges Haus mit Glasfassade werden …“). Die Kunst besteht darin, nur eine Art Rahmen festzulegen, innerhalb dessen prinzipiell alles möglich bleibt.

Welcher Prozess folgt darauf?


Die politische Willensbekundung ist immer nur der erste Schritt – nicht schon das Ziel. Sobald es das gemeinsame Grundverständnis gibt, muss der weitere Prozess definiert, gestaltet und gesteuert werden – insbesondere, wenn Vorschläge, Ideen, Konzepte von externen Profis kommen sollen. Die brauchen Klarheit, um ihre Ressourcen zu aktivieren.

Was, wenn’s nicht weitergeht?


Je besser Dinge durchdacht und vorbereitet sind, umso sicherer ist man vor Rückschlägen. Nutzen Sie das PDF-Dokument hier im Beitrag als Ausgangspunkt für Ihr Thema. Schreiben Sie den Text um, passen Sie ihn an, schmieden Sie daraus Ihre eigene Willensbekundung. Und wenn Sie wirklich nicht weiter kommen, holen Sie sich erfahrene Hilfe an Bord.

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Edgar Wilkening