Die Millionen-Euro-Frage: Stadt Minden schürt Gerüchteküche weiter an
Redaktioneller Hinweis am 02. Dezember 2019
Seit November 2019 liegen den Autoren dieser Webseite Dokumente vor, die den genauen Kaufpreis, den die Stadt Minden für den Zwischenerwerb der Grundstücke am Rampenloch gezahlt hat, glaubwürdig auf genau 642.500 Euro beziffern – bei 1.302 m² Gesamtfläche umgerechnet also knapp 500 Euro/m².
Wenn in diesem Artikel andere Zahlen genannt werden, dann nur, weil den Autoren zum damaligen Zeitpunkt, als dieser Bericht erschien, die entsprechenden Dokumente noch nicht vorlagen und die Recherchen auf mündlichen Quellen basierten. Die Autoren bitten, diese Abweichungen beim Lesen des Artikels zu berücksichtigen.
Welchen Kaufpreis hat die Stadt Minden für die Liegenschaften am Rampenloch gezahlt, als sie das Areal 2018 im Zwischenerwerb übernommen hat? Umgerechnet 600 Euro für den Quadratmeter? 800 Euro? Oder 1.000 Euro? Vielleicht noch mehr?
Die Frage lässt sich im Moment nur spekulativ beantworten. Ist aber entscheidend dafür, ob am Rampenloch tatsächlich „sozialer, bezahlbarer Wohnraum für Familien“ geschaffen wird. Oder nicht doch eher Luxuswohnen für Spitzenverdiener unter sozialdemokratischem Mäntelchen.
Die Gerüchteküche jedenfalls brodelt. Mindener Bürger spekulieren über den gezahlten Kaufpreis. Erst neulich wurde mir wieder eine neue Zahl zugespielt: 1.2 Millionen Euro hatten zuverlässige Quellen aufgeschnappt. Das würde alle bisherigen Spekulationen und daraus abzuleitende Schlussfolgerungen für „bezahlbares Wohnen“ am Rampenloch noch einmal übertreffen.
Klarheit könnte es nur geben, wenn die wahre Zahl endlich auf den Tisch käme
Deshalb hatte ich schon vor Wochen im Rahmen des Informationsfreiheits-Gesetzes des Landes NRW die Frage nach der gezahlten Summe an die Stadt Minden gestellt. Dort ließ man die Anfrage bis heute unbeantwortet. Ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht.
Aber es gibt ja noch das Instrument der „Einwohnerfrage“, mit dem Mindener Bürger während der Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister eine Frage stellen können und eine Antwort bekommen. So weit der Plan.
Das Ganze ist ziemlich durchformalisiert. Man kann als Bürger also nicht einfach auftauchen in der Versammlung und seine Frage stellen. Sondern die Frage muss vorher schriftlich eingereicht werden. So ein Bürgermeister muss sich schließlich vorbereiten. Das Einreichen muss fristgerecht geschehen, nämlich mindestens eine Woche vor der anstehenden Versammlung. So ein Bürgermeister muss ja auch ein paar Tage nachdenken können über schwierige Fragen. Man darf bis maximal zwei Fragen pro Nase einreichen. Denn eigentlich soll in der Stadtverordnetenversammlung ja was anderes besprochen werden als Fragen der Bürger. Na gut.
Einwohnerfrage gestellt. Alles richtig gemacht. Trotzdem gibt es keine Antwort
Ich habe mir die Arbeit gemacht. Habe eine Einwohnerfrage zum Kaufpreis der Liegenschaften am Rampenloch formuliert (Originaltext siehe unten). Habe die Frage fristgerecht eingereicht. Habe eine Bestätigung des form- und fristgerechten Eingangs von Seiten der Stadt erhalten (ebenfalls unten). Und werde bei der anstehenden Stadtverordnetenversammlung dennoch keine Antwort auf meine Frage bekommen.
Gestern erhielt ich die Nachricht, man habe es sich doch lieber anders überlegt. Nee – ganz so stand das da nicht. Es wurde hochoffiziell mit „Datenschutzinteresse“ begründet (siehe noch weiter unten). Kommt aber aufs Gleiche raus. Die Stadt legt uns die Zahl, die wir als Mindener Bürger allesamt bezahlt haben fürs Rampenloch-Areal, nicht offen.
Statt Transparenz und Klarheit zu schaffen, heizt die Stadt Minden lieber die Gerüchteküche weiter an
Na schön, man wird seine Gründe haben für dieses Verhalten. Aber auch darüber darf ab jetzt vortrefflich spekuliert werden. Also dann, die Gedanken sind frei: Was fällt Ihnen ein, warum man sich bei der Stadt so schwertut, Transparenz herzustellen?
Hat es längst einen Deal unter der Hand gegeben? Eine Vereinbarung? Mit einem der angrenzenden Eigentümer? Wird das demokratische Verordneten-Prozedere nur zum Schein durchgezogen? Dabei ist im Prinzip längst alles entschieden?
Mich würde interessieren, was Sie darüber denken! Schreiben Sie mir gerne eine persönliche Nachricht dazu, wenn Ihnen das öffentliche Kommentieren hier unten auf der Website zu heikel erscheint – ganz einfach per E-Mail an ae@quartierplaner.de.
So sieht sie aus: die sozialdemokratische Mär vom familienfreundlichen Wohnen am Rampenloch – die leider so gar nichts mit der harten Realität der Zahlen für Grund und Boden zu tun hat (anklicken zum Vergrößern).
Und so sehen die Zahlen aus, die für den Zwischenerwerb von Grund und Boden am Rampenloch kolportiert werden: bis zu eine Million Euro und mehr (anklicken zum Vergrößern).
„Wie hoch waren der Kaufpreis und die zugehörigen Kosten?“
Originaltext meiner Einwohnerfrage an Mindens Bürgermeister Jäcke | Per E-Mail eingereicht am 01. April 2019
ich habe Kenntnis erhalten von der Möglichkeit, zu Beginn einer Ratssitzung zwei Fragen zu stellen. Davon möchte ich gerne Gebrauch machen und es geht um folgende Frage:
Die Stadt Minden wurde auf Basis des Grundstückskaufvertrages vom 22.2.2018 (UR 70/2018 des Notars Rottmann in Lindhorst) Eigentümerin folgender Grundstücke im Bereich Rampenloch/Königswall (Gemarkung Minden/ Flur 70): Flurstücke 94 – 36 – 111 – 95 – 35 – 75 – 96 – 77 – 33.
Wie hoch waren der Kaufpreis und die zugehörigen Kosten, die die Stadt Minden gezahlt hat?
Ich bitte um Rückmeldung, wann die nächste dafür geeignete Sitzung stattfindet und welche Umstände ich dabei zu berücksichtigen habe,
mit freundlichem Gruß,
Astrid Engel
„Hiermit bestätige ich Ihnen den form- und fristgerechten Eingang Ihrer Einwohnerfrage.“
Originaltext der Antwort der Stadt Minden, Zentraler Steuerungsdienst | Per E-Mail am 03. April 2019
Sehr geehrte Frau Engel,
hiermit bestätige ich Ihnen den form- und fristgerechten Eingang Ihrer Einwohnerfrage für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 11.04.2019 um 17.00 Uhr im Kreistagssaal, Kreisverwaltung, Portastraße 13.
Die Einwohnerfragestunde ist TOP 1 der Tagesordnung. Das nähere Procedere entnehmen Sie bitte dem § 18 unserer Geschäftsordnung, den Sie unter folgendem Link einsehen können:
Bei Fragen rufen Sie mich gern an!
Mit freundlichen Grüßen
(XXXXX XXXXX)
„Darf aus gesetzlichen Gründen nicht durch den Bürgermeister beantwortet werden.“
Originaltext der Absage der Stadt Minden, Zentraler Steuerungsdienst | Per E-Mail am 09. April 2019
Sehr geehrte Frau Engel,
Herr Bürgermeister Jäcke hat mich gebeten, Sie bezüglich Ihrer Einwohnerfrage für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag, den 11.04.2019 erneut zu kontaktieren.
Die von Ihnen gestellte Frage zielt auf den Kaufpreis und die weiteren Kosten in einer Liegenschaftsangelegenheit der Stadt Minden. Diese Informationen unterliegen dem Datenschutzinteresse der Vertragspartner, weshalb auch die entsprechende Beschlussfassung in nicht-öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Minden erfolgte.
Daher ist Ihre Einwohnerfrage zwar zulässig, darf aus gesetzlichen Gründen aber durch den Bürgermeister nicht beantwortet werden. Die Frage wird daher nicht in die Einwohnerfragestunde der kommenden Ratssitzung aufgenommen werden.
Ich bitte hierfür um Verständnis.
Selbstverständlich steht Ihnen die Teilnahme an der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung als Zuhörerin trotzdem offen.
Mit freundlichen Grüßen
(XXXXX XXXXX)
„Um ehrlich zu sein: Nein, dafür habe ich kein Verständnis.“
Originaltext meiner Antwort auf die Absage | Per E-Mail am 10. April 2019
Sehr geehrte (XXXXX XXXXX),
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich finde diese Entwicklung extrem bedauerlich – und zwar in zweierlei Hinsicht.
1. Inhaltlicher Aspekt
Meine Einwohnerfrage hatte das Ziel, Transparenz und Klarheit zu schaffen in einer Diskussion, die unter Mindener Bürgern geführt wird, nämlich: Welchen Preis die Stadt Minden (und damit alle Bürger) für die Liegenschaften am Rampenloch gezahlt hat (haben). Diese Diskussion wird im Moment hochspekulativ geführt. Anders ausgedrückt: Die Gerüchteküche brodelt. Erst gestern wurden mir Beträge deutlich über eine Million Euro zugespielt.
Welche Schlussfolgerungen und weiteren Spekulationen sich aus dieser unklaren Situation ergeben, kann man zum Beispiel nachlesen im Bericht „Skandal im Sperrbezirk: Adam Riese verpasst der Stadt Minden eine schallende Ohrfeige“, abrufbar auf
https://quartierplaner.de/skandal-im-sperrbezirk-adam-riese-verpasst-stadt-minden-eine-schallende-ohrfeige
Mit der Weigerung, meine Einwohnerfrage zu beantworten, schaffen Bürgermeister, Politik und Verwaltung gerade keine Klarheit und Transparenz, sondern geben weiteren Spekulationen noch mehr Auftrieb. Extrem bedauerlich.
2. Formelle Vorgehensweise
Ich habe meine Einwohnerfrage fristgerecht am 01.04. 2019 eingereicht. Mit Schreiben vom 03.04.2019 (also noch innerhalb der Einreichfrist) haben Sie mir mitgeteilt, dass meine Frage fristgerecht eingereicht und an den Bürgermeister weitergeleitet wurde. Ich durfte also davon ausgehen, dass meine Frage eine Antwort erhält.
Ihre Nachricht, dass meine Frage nun überraschend doch nicht beantwortet wird, haben Sie mir erst gestern, am 10. April 2019, mitgeteilt – deutlich nach dem Ende der Einreichfrist für Einwohnerfragen, die am 04.04. 2019 abgelaufen ist. Durch diese Vorgehensweise haben Sie mich um mein verbrieftes (und von Ihnen zugesagtes) Recht gebacht, eine Einwohnerfrage zu stellen. Durch Ihre gestrige Nachricht hatte ich keine Gelegenheit mehr, meine Frage zu ändern oder so zu modifizieren, dass Sie Ihren „datenschutzrechtlichen Belangen“ gerecht werden könnte, da die Frist zur Einreichung längst verstrichen war.
Transparenz und Bürgernähe sehen anders aus.
Sie hatten mich gebeten, Verständnis für Ihre Entscheidung aufzubringen. Um ehrlich zu sein: Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Weder was den inhaltlichen Aspekt noch was die formelle Vorgehensweise betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Engel
Dumm und reich gewinnt gegen klug und nützlich?
Das Konzeptvergabe-Verfahren ist ein erstklassiges stadtplanerisches Werkzeug. Vorausgesetzt, man wendet es richtig an. Diese Grafik verrät den fatalen Fehler der Stadt Minden bei der Konzeptvergabe.
Um Gottes Willen, holen Sie sich professionelle Hilfe!
500 Euro pro Quadratmeter allein für Grund und Boden – ohne Baukosten: Wie soll da bezahlbarer Wohnraum für Familien entstehen? Die Antwort darauf bleiben selbst diejenigen schuldig, die diese irrwitzige Idee vehement befürworten.
Gegenvorschlag, Stadt Minden! So geht Konzeptvergabe richtig
Einen Fehler zu machen, ist nicht schlimm. Aber einen Fehler zu machen und ihn nicht zu korrigieren, selbst wenn man darauf hingewiesen wird: Das würde ja an Dummheit oder Arroganz grenzen …